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PreisLS
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Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953) – PreisLS
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Nr 6 Arten der Selbstkostenpreise
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Preise auf Grund von Selbstkosten können ermittelt werden
a)
durch Vorkalkulationen als Selbstkostenfestpreise oder Selbstkostenrichtpreise,
b)
durch Nachkalkulationen als Selbstkostenerstattungspreise,
c)
durch Vorkalkulationen der Kosten einzelner und durch Nachkalkulationen der Kosten der übrigen Kalkulationsbereiche.
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.11.2021 I 4968
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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